Verboten

ElektrohalsbandAls ein Mitarbeiter zur Abholung eines Fundhundes gerufen wurde, fand er einen Beagle-Mischling vor, der ein Elektrohalsband trug. Die Besitzer waren sich nicht im Klaren darüber, dass der Einsatz eines solchen Mittels verboten ist. Man bekommt es unter Umständen zwar zu kaufen, aber es darf laut Tierschutzgesetz nicht verwendet werden, da es dem Tier unnötige Leiden und Schmerzen bereitet.

Lesen Sie dazu auch das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Aktenzeichen BVerwG 3 c 14.05

Wieder einmal zeigte sich, dass Halter ihre Tiere oft nur nach dem Aussehen auswählen, ohne auch nur im geringsten Ahnung zu haben, welche Ansprüche die Tiere haben und was damit auf sie als Besitzer zukommt.
Schon oft hatten wir es mit total entnervten Beagle-Besitzern zu tun, die nur noch jammerten, weil sie nicht mehr wussten, was sie mit ihm noch anstellen sollten.

Dabei ist ein Beagle ein Superhund - wenn man 24 Stunden am Tag Zeit hat und sportlich genug ist, ihn auszulasten.

Bei der Vermittlung von Tieren legen wir Wert darauf, dass Tiere und Halter zueinander passen. Manchem Interessenten fehlt jedoch das Verständnis für das jeweilige Tier und wir hören den Satz: "Ich habe schon seit .... Jahren Hunde". Aber von sich selbst überzeugt zu sein und dann tatsächlich etwas leisten zu können, sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Im Falle des Fundhundes erstattete ein Mitglied unseres Vereins Anzeige bei der zuständigen Amtstierärztin, die sich darum kümmern wird. Trotz der Schmerzen, die das Halsband dem Hund bereitete, hatte es im Übrigen nicht verhindert, dass er abhaute. Eine gute Hunde- bzw. Hundebesitzerschule ist immer der bessere Weg.

Und am allerbesten: vor der Anschaffung eines Tieres kritisch und ehrlich über sich selbst nachdenken.

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