Aktuelles
6 m²
Laut Tierschutzhundeverordnung muss die Größe eines Zwingers für einen Hund mindestens 6 m² betragen (für sehr große Hunde bis 10 m²).
Aber Hunde brauchen sehr viel Bewegung, müssen frei rennen können. Und es sind Rudeltiere.
Das sind ganz elementare Grundbedürfnisse eines Hundes, die er in einem Zwinger nicht befriedigen kann.
Solche Standard-Zwinger sind noch in vielen Einrichtungen und Haushalten zu finden. Auch bei uns existieren sie noch. Sie wurden vor unserer Zeit gebaut. Sind sie nicht grauslich?
In unserem Tierheim haben wir auf Gruppenhaltung in großzügigen Gehegen umgestellt. Außerdem führen wir die Tiere mehrfach täglich in der Umgebung aus. Und selbst das dürfte ruhig mehr sein, wenn man die Tiere beobachtet.
Sehen Sie unsere Hunde im Video: Da wird gerast, getobt, gebolzt und Strecke gemacht.
Unsere Tierpflegerin sagt im Video ironisch: "Sind zu klein die Ausläufe. Ich sag's ja immer wieder. Ihr habt überhaupt keinen Platz zum Rumtoben."
Dieses Gehege ist etwa 100 m² groß!
Alle Anlagen zusammengerechnet stehen einem Hund bei uns im Durchschnitt über 60 m² zur Verfügung.
Auch wenn die kleinen Standardzwinger zulässig sind: sie sind weder schön noch zweckmäßig.
Wir hoffen, dass eines Tages die Zwingerhaltung gänzlich verboten sein wird.
https://waldtierheim.de/aktuelles/3902-6m2.html#sigProGalleriaa4fc11e8ed